Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

1. Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der auftraggebenden Person und Daniela Rosenberger (in weiterer Folge: Auftragnehmerin). 

Mit der Erteilung des Auftrages durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail oder in Papierform) erkennt die auftraggebende Person diese Geschäftsbedingungen an. 

Individualvereinbarungen gehen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Die AGB (in der aktuellen Fassung) gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen.

2. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des schriftlichen Angebots, das durch die auftraggebende Person bestätigt wird.
Die auftraggebende Person darf den bearbeitenden Text nur zu dem angegebenen Zweck verwenden. Wird der Text für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keinerlei Haftung seitens der Auftragnehmerin.
Sofern nicht anders vereinbart, trägt die auftraggebende Person die Verantwortung für die fachliche Richtigkeit des Textes.
Die Auftragnehmerin erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Korrektorat, Lektorat und bietet Schreibcoaching für Autorinnen und Autoren an. 
Das Korrektorat umfasst die Korrektur von Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung nach den aktuellen Regeln der deutschen Rechtschreibung sowie beispielsweise die Kennzeichnung von Füllwörtern, Wortwiederholungen und die Vereinheitlichung von Schreibweisen.
Das Lektorat umfasst die Überprüfung von Inhalt, Struktur, Stil und Sprache sowie Format. Je nach Vereinbarung beinhaltet das Lektorat auch ein Korrektorat oder eine inhaltliche Abklärung.
Individuelle Vereinbarungen sind jederzeit möglich und schriftlich zu bestätigen.
Eine Normseite entspricht 1 500 Zeichen inklusive Leerzeichen.
Unternehmens- oder branchenspezifische Termini sind der Auftragnehmerin bei Auftragserteilung zu übermitteln.

3. Auftragsabwicklung

Nach einem Erstkontakt per Telefon oder E-Mail wird von der Auftragnehmerin an die auftraggebende Person ein unverbindliches schriftliches Angebot übermittelt. Das Angebot ist für die auf dem Angebot angegebene Dauer gültig. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande. 
Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin. 

Der Auftragnehmerin steht es frei, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Es steht der Auftragnehmerin frei, in bestimmten Fällen und aus triftigen Gründen bereits bestehende Verträge zu stornieren, beispielsweise wenn es sich bei den übermittelten Texten um anstößige oder sittenwidrige Texte handelt oder wenn es sich um eine Täuschung der auftraggebenden Person handelt. Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistung ist von der auftraggebenden Person in vollem Umfang zu bezahlen.
Die rechtzeitige Bereitstellung der zu bearbeitenden Texte ist Voraussetzung für eine fristgerechte Lieferung.

4. Honorar

Wenn nicht anderes vereinbart, entsteht der Honoraranspruch der Auftragnehmerin für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse (Anzahlung, Teilzahlung) zu verlangen. Diese sind nach einem Zeitraum von 14 Tagen fällig oder spätestens dann, wenn vereinbarte Teilabschnitte fertiggestellt sind.
Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von der Auftragnehmerin schriftlich veranschlagten Kosten übersteigen, wird die Auftragnehmerin die Übernahme der Kosten von der auftraggebenden Person bestätigen lassen.
Für Express- und Wochenendarbeiten können vorab festgelegte Zuschläge verrechnet werden. Die Höhe wird im Einzelvertrag festgehalten.
Alle Honorare sind umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gem.
§ 6 Abs. 1 Z. 27 UStG. Dies gilt für auftraggebende Personen in Österreich und für Privatkunden im innergemeinschaftlichen Verkehr. Bei Leistungen an innergemeinschaftliche Unternehmen wird die Reverse-Charge-Regel angewendet.

5. Zahlung, Zahlungsverzug

Das vereinbarte Honorar ist innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Der Rechnungsbetrag ist auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
Ein Zahlungsverzug tritt nach 30 Tagen ein. Bei Zahlungsverzug der auftraggebenden Person gelten ab dem 1. Fälligkeitstag die gesetzlichen Verzugszinsen. Die auftraggebende Person verpflichtet sich, den Aufwand und die Kosten des Mahnschreibens in der Höhe von 25,00 Euro je Mahnung zu übernehmen. 
Bis zur Begleichung des offenen (Teil-)Betrages ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). 
Die auftraggebende Person ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Auftragnehmerin aufzurechnen, außer die Forderung der auftraggebenden Person wurden von der Auftragnehmerin schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

6. Mängelansprüche

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, sämtliche Arbeitsschritte sorgfältig auszuführen, und ist darum bemüht, den zu korrigierenden Text fristgerecht und orthografisch einwandfrei zu übermitteln. Die Auftragnehmerin strebt bei der Auftragsbearbeitung höchstmögliche Fehlerfreiheit an, dies kann aber nicht garantiert werden. Die Leistung gilt nicht als mangelhaft, wenn nur noch vernachlässigbar wenige Fehler enthalten sind. Insbesondere stilistische Änderungen, die vom individuellen Sprachgefühl abhängen, sind von der Haftung ausgenommen.
Die auftraggebende Person verpflichtet sich die Qualität des gelieferten Auftrags zu prüfen und eventuell festgestellte Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 14 Kalendertagen bzw. der Seitenanzahl des Manuskripts entsprechend in angemessener Zeit nach Leistungserbringung schriftlich unter Beschreibung des Mangels gegenüber der Auftragnehmerin geltend zu machen, anderenfalls gilt die Leistung als anerkannt. Ein reiner Hinweis der auftraggebenden Person es befänden sich noch Fehler im Text, ist als Einwand nicht hinreichend. Die auftraggebende Person hat die entsprechenden Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) im Text zu markieren, sodass die Berechtigung des Einwandes nachvollzogen werden kann. 
Zur Mängelbehebung bzw. -beseitigung hat die auftraggebende Person an die Auftragnehmerin eine angemessene Frist und Gelegenheit zum Nachholen und zur Verbesserung ihrer Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von der Auftragnehmerin behoben, so hat die auftraggebende Person keinen Anspruch auf Preisminderung. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht der auftraggebenden Person zu, vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung) oder eine Preisminderung zu verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht jedoch kein Recht zum Vertragsrücktritt.
Gewährleistungsansprüche berechtigen die auftraggebende Person nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages.
Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail, WeTransfer, Dropbox usw.) wird die Auftragnehmerin nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung von der Auftragnehmerin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien u. Ä.) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel im Originaltext übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Eine Überprüfung von Fakten oder inhaltlicher Richtigkeit erfolgt nur dann, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
Die Preisreduktion in Folge der Gewährleistung wird mit maximal 20 % des Auftragsvolumens festgesetzt.

Für die Rechtmäßigkeit und rechtliche Zulässigkeit der Datei- oder Textinhalte ist ausschließlich die auftraggebende Person verantwortlich. Es wird vorausgesetzt, dass die auftraggebende Person über die notwendigen Nutzungsrechte an verwendeten Dokumenten, Quellen, Inhalten, Grafiken, Tabellen, Bildern und dergl. verfügt.

7. Haftungsbeschränkung bzw. -ausschluss

Alle Schadenersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ansprüche Dritter können nicht geltend gemacht werden.

Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte ist ausschließlich die auftraggebende Person verantwortlich. Es wird vorausgesetzt, dass die auftraggebende Person über die Nutzungsrechte an den Dokumenten verfügt, die an die Auftragnehmerin übermittelt wurden.
Schadenersatzansprüche der auftraggebenden Person sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens aber 12 Monate nach Beendigung des jeweiligen Dienstleistungsvertrages gerichtlich geltend zu machen, anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit verlängert diese Frist nicht. Die auftraggebende Person hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Auftragnehmerin zurückzuführen ist.

8. Datenschutz

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihr übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder aufgrund von gesetzlichen Pflichten (z. B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht. 
Soweit es sich um Angaben der auftraggebenden Person zur Abwicklung der Kommunikation handelt (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse), stimmt die auftraggebende Person zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen.
Die auftraggebende Person hat unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes das Recht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen. Diesem Recht wird entsprochen, wenn die Auftragnehmerin keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.

9. Vertraulichkeit

Alle an die Auftragnehmerin übermittelten Inhalte werden streng vertraulich behandelt. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Geheimhaltung über alle ihr zur Kenntnis gelangten geschäftlichen und privaten Angelegenheiten der auftraggebenden Person.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Unternehmensstandort der Auftragnehmerin.
Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Auftragnehmerin und der auftraggebenden Person ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis gilt das für den Standort der Auftragnehmerin sachlich zuständige Gericht.

11. Einwilligungserklärungen

Die auftraggebende Person stimmt zu, dass folgende persönliche Daten automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden dürfen: Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift, Liefer- und Rechnungsadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen und UID-Nummer.
Sofern erhoben, dürfen die Daten für folgende Anliegen verwendet werden: zur Betreuung der Kundschaft sowie für Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (elektronisch und in Papierform). Die auftraggebende Person ist einverstanden, dass elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. 
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail an office@daniela-rosenberger.at widerrufen werden.

12. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

Die Auftragnehmerin behält sich vor, ihre Geschäftsbedingungen jederzeit zu verändern, anzupassen und zu erweitern. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung.

Fassung vom 27. Jänner 2025